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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4.2 Ansprüche des Kindes des Getöteten

Ersatzanspruch des Kindes wegen entgangener Pflege

Bestehen neben dem Anspruch des Witwers gleichartige Ansprüche von Kindern, so bemisst sich der Schaden des einzelnen Unterhaltsberechtigten nach dem auf ihn entfallenden Anteil an der von der Ehefrau und Mutter erbrachten Haushaltsführung. Der Ersatzanspruch des Kindes nach Tötung seiner Mutter iSd § 1327 ABGB umfasst darüber hinaus neben den entgangenen, zur Deckung seines Unterhaltes erbrachten Bar- und Sachleistungen auch die durch den Tod der Mutter entgangenen Pflegeleistungen. • [Fußnote: OGH 22.11.1988, 2 Ob 33/88.

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