© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 480858

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4.1 Ansprüche des hinterbliebenen Ehegatten

Ersatz entgangener Haushaltsführung – Hausfrauenrente

Nach ständiger Rechtsprechung des OGH hat der hinterbliebene Ehemann Anspruch auf Beistand durch seine Gattin in der Haushaltsführung. Dieser Anspruch ist dem Unterhaltsanspruch iSd § 1327 ABGB gleichzustellen. Dem Ehemann ist daher infolge des Todes seiner Frau die entgangene Beistandsleistung zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn der Ehefrau durch den Tod des Ehemannes derartige Beistandsleistungen entgehen. Dass der Ersatz des künftigen Entgangs nach § 1327 ABGB in Form einer Rente erfolgen kann, bedeutet nicht, dass der Geschädigte für die Vergangenheit nicht den Ersatz eines Kapitalbetrages fordern kann. • [Fußnote: OGH 10.01.1990, 2 Ob 161/89.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop