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Neu Dokument-ID: 478391

Barbara Pogacar - Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.3.2 Ansprüche eines unselbständig Erwerbstätigen

Verdienstentgang – auch geheime Trinkgelder

Auch dem Dienstgeber nicht bekannt gegebene Trinkgelder eines Zahlkellners zählen zum sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff und sind daher als sachlich kongruent zum Bezug einer Invaliditätspension aufgrund des Quotenvorrechts auf seinen Verdienstentgang anzurechnen • [Fußnote: OGH 21.04.2005, 2 Ob 269/04d..

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