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Dokument-ID: 478391
13.3.2 Ansprüche eines unselbständig Erwerbstätigen
Verdienstentgang – auch geheime Trinkgelder
Auch dem Dienstgeber nicht bekannt gegebene Trinkgelder eines Zahlkellners zählen zum sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff und sind daher als sachlich kongruent zum Bezug einer Invaliditätspension aufgrund des Quotenvorrechts auf seinen Verdienstentgang anzurechnen • [Fußnote: OGH 21.04.2005, 2 Ob 269/04d.] .