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Dokument-ID: 879059
Artikel 1
Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 1
Was ist Gegenstand der Versicherung?
Der Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dem Versicherungsnehmer dabei entstehenden Kosten.
Dieser Versicherungsschutz wird nach den Gemeinsamen und Besonderen Bestimmungen geboten und bezieht sich auf die jeweils vereinbarten Risken.