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Dokument-ID: 879464
Artikel 10
Glasversicherung – Allgemeine Bedingungen (ABG 2001)
Artikel 10
Regress; Versicherungssumme nach dem Schadenfall
| 1. | Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten den Schaden ersetzt, gehen allfällige Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers oder Versicherten gegen Dritte auf den Versicherer über. |
| 2. | Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Versicherungssumme nicht dadurch vermindert, dass eine Entschädigung gezahlt wurde. |