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Dokument-ID: 879521
Artikel 10
Haushaltsversicherung – Allgemeine Bedingungen (ABH 2001)
Artikel 10
Sachverständigenverfahren
Für das Sachverständigenverfahren wird ergänzend zu den Bestimmungen der ABS vereinbart:
| 1. | Die Feststellung der beiden Sachverständigen muss auch den Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Sachen unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses sowie den Wert der Reste enthalten. |
| 2. | Auf Verlangen eines Vertragspartners muss auch eine Feststellung des Versicherungswertes der versicherten, vom Schaden nicht betroffenen Sachen, erfolgen. |