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Neu Dokument-ID: 877050

Vorschrift

Sachversicherung zusätzliche Gefahren - Allgemeine Bedingungen (AECB 2001)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 11
Entschädigungsgrenzen; Selbstbeteiligungen

idF AECB 2001 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2001

  1. Ist eine Höchstentschädigung vereinbart, so gilt diese Höchstentschädigung abweichend von Artikel 8, Abs. 1 ABS als Grenze für die Ersatzleistung einschließlich Kostenzahlungen.
  2. Die gemäß Artikel 9 ermittelten Entschädigungen werden je Schadenereignis um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt (nach Berücksichtigung der Unterversicherung).
  3. Alle Schadenereignisse, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen Zusammenhang innerhalb von …. Stunden eintreten, gelten im Sinne der Bestimmungen der Punkte 1. und 2. als ein Schadenereignis.