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Dokument-ID: 879129
Artikel 11
Einbruchdiebstahl – Allgemeine Bedingungen (AEB 2001)
Artikel 11
Sachverständigenverfahren
Für das Sachverständigenverfahren wird ergänzend zu den Bestimmungen der ABS vereinbart:
- Die Feststellung der beiden Sachverständigen muss auch den Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Sachen unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses sowie den Wert der Reste enthalten.
- Auf Verlangen eines Vertragspartners muss auch eine Feststellung des Versicherungswertes der versicherten, vom Schaden nicht betroffenen Sachen erfolgen.