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Maschinen-Montageversicherung – Allgemeine Bedingungen (AMMB 2010)
Artikel 14
Sachverständigenverfahren
Ergänzung zu den ABS
Die von den Sachverständigen zu beurkundenden Feststellungen müssen neben der detaillierten Schätzung der Schadenhöhe mindestens enthalten
1. | die ermittelte oder überwiegend wahrscheinliche Entstehungsursache des Schadens und dessen Umfang; |
2. | den Neuwert der beschädigten Sache zur Zeit des Schadens; |
3. | den Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schaden; |
4. | bei reparierbarem Schaden den Wert der zu ersetzenden Teile unmittelbar vor dem Schaden gemäß Art. 12 Pkt. 2.1.1; |
5. | den etwaigen Mehrwert nach der Reparatur; |
6. | Wert der verbleibenden Teile unter Berücksichtigung ihrer Verwendbarkeit für die Reparatur oder andere Zwecke. |