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Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 15
Unter welchen Voraussetzungen verlängert sich der Versicherungsvertrag oder endet er vorzeitig?
| 1. | Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge), wird der Versicherer den Versicherungsnehmer vor Beginn der Kündigungsfrist auf die Rechtsfolge der Vertragsverlängerung bei unterlassener Kündigung so rechtzeitig hinweisen, dass dieser zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist hat. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung. | ||||
| 2. | Weist der Versicherungsnehmer nach, dass ein versichertes Risiko vor Ende der Vertragslaufzeit weggefallen ist, endet der Vertrag hinsichtlich dieses Risikos vorzeitig mit Wegfall des Risikos. Fällt eines von mehreren versicherten Risken weg, so bleibt der Vertrag in entsprechend eingeschränktem Umfang bestehen. Dem Versicherer gebührt die Prämie bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Kenntnis vom Risikowegfall erlangt. | ||||
| 3. | Im Zusammenhang mit dem Eintritt eines Versicherungsfalles - ausgenommen Fälle des Beratungs-Rechtsschutzes (Artikel 22) - kann der Versicherungsvertrag unter folgenden Voraussetzungen gekündigt werden:
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