© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 879690
Artikel 2
Maschinen-Montageversicherung – Allgemeine Bedingungen (AMMB 2010)
Artikel 2
Versicherungsort
Versicherungsort ist der in der Polizze bezeichnete räumliche Bereich des Bau-/Montageplatzes.
Als Versicherungsort gilt zusätzlich auch der räumliche Bereich des Lagerplatzes der versicherten Sachen, sofern er sich auf dem Werks-/Baugelände befindet, auf dem auch der Montageplatz liegt. In diesem Fall gelten die Transportwege zwischen Lager- und Montageplatz ebenfalls als Versicherungsort.