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Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 20
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Berufs- und/oder Betriebsbereich. | |||||||
| 1. | Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben
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| 2. | Was ist versichert?
In beiden Fällen übernimmt der Versicherer Kosten, die für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Einleitung eines Verfahrens vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde entstehen bis max. … % der Versicherungssumme, sofern die Angelegenheit dadurch endgültig beendet ist oder diese Kosten vom Einheitssatz des nachfolgenden Verfahrens nicht umfasst sind. | ||||||
| 3. | Was ist nicht versichert? (…) - Hier können konkret zu umschreibende spezielle Risikoausschlüsse vereinbart werden. | ||||||
| 4. | Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von x Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. | ||||||