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Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 21
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich. | |||||
1. | Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben
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2. | Was ist versichert? Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers
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3. | Was ist nicht versichert? (…) - Hier können konkret zu umschreibende spezielle Risikoausschlüsse vereinbart werden. | ||||
4. | Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von x Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. | ||||