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Neu Dokument-ID: 880331

Vorschrift

Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 22
Beratungs-Rechtsschutz

idF ARB 2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.

1.

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?

Versicherungsschutz haben

1.1.

im Privat- und Berufsbereich

der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.).

1.2.

im Betriebsbereich

der Versicherungsnehmer für Rechtsangelegenheiten des versicherten Betriebes.

2.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch den Versicherer oder durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsvertreter.

Diese Rechtsauskunft kann sich auf Fragen aus allen Gebieten des österreichischen Rechtes, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht beziehen.

Bezieht sich die gewünschte Beratung auf beim selben Versicherer bestehende Versicherungsverträge, übernimmt der Versicherer die Kosten eines vom Versicherungsnehmer frei gewählten Rechtsanwaltes, der seinen Sitz am allgemeinen Gerichtsstand des Versicherungsnehmers hat.

Eine Beratung kann vom Versicherungsnehmer höchstens xxx-mal pro Kalendermonat in Anspruch genommen werden.

3.

Was gilt als Versicherungsfall?

Als Versicherungsfall gilt eine bereits eingetretene oder bevorstehende Änderung in den rechtlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers, die eine Beratung notwendig macht.

4.

Wartefrist

Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von x Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.