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Rechtsschutz-Versicherung - Allgemeine Bedingungen (ARB 2015)
Artikel 26
Rechtsschutz für Erbrecht
| 1. | Wer ist versichert? Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). |
| 2. | Was ist versichert? Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz auch in erster Instanz. |
| 3. | Was ist nicht versichert? (…) - Hier können konkret zu umschreibende spezielle Risikoausschlüsse vereinbart werden. |
| 4. | Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von x Monaten nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. |