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Haushaltsversicherung – Allgemeine Bedingungen (ABH 2001)
Artikel 9
Zahlung der Entschädigung, Wiederbeschaffung
| 1. | Der Versicherungsnehmer hat vorerst nur Anspruch: |
| 1.1. | Bei Zerstörung oder Abhandenkommen auf Ersatz des Zeitwertes; |
| 1.2. | bei Beschädigung auf Ersatz des Zeitwertschadens. Der Zeitwertschaden verhält sich zum Neuwertschaden wie der Zeitwert zum Neuwert. |
| 2. | Den Anspruch auf den die Zahlung gemäß Punkt 1. übersteigenden Teil der Entschädigung erwirbt der Versicherungsnehmer erst dann und nur insoweit, als folgende Voraussetzungen erfüllt sind: |
| 2.1. | Es ist gesichert, dass die Entschädigung zur Gänze zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von Sachen des Wohnungsinhaltes verwendet wird; |
| 2.2. | die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung erfolgt innerhalb eines Jahres ab dem Eintritt des Schadenereignisses. |