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Dokument-ID: 916877
5.2.1 Aufbau und Gliederung des VersVG
Das VersVG gliedert sich in sechs Abschnitte, wobei der erste Abschnitt Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige enthält, während die Abschnitte 2 bis 5 einzelnen Vertragsarten (Schaden-, Leben-, Kranken-, Unfallversicherung) gewidmet sind. Der sechste Abschnitt enthält lediglich Schluss- und Übergangsvorschriften.