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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.2 Beendigung von Versicherungsverträgen

Sofern im Versicherungsvertrag kein Beendigungstermin explizit vorgesehen ist (kurzfristige Verträge, die mit maximal einem Jahr befristet sind), endet der Versicherungsvertrag idR mit dem Ableben des Versicherten.

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