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Maschinen-Montageversicherung – Allgemeine Bedingungen (AMMB 2010)
Besonderer Teil
Artikel 1
Versicherte Sachen
1. | Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind am Versicherungsort die in der Polizze angeführten Lieferungen und Leistungen der Versicherten, die zur Errichtung kompletter Montageobjekte erbracht werden müssen und soweit diese Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind, versichert. |
2. | Aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur im Zusammenhang mit dem Montageobjekt können am Versicherungsort mitversichert werden |
2.1 | eigene und gemietete Montageausrüstung und -behelfe der Versicherten, sofern sie von diesen selbst benützt werden, wie |
2.1.1 | Hilfsmaschinen, Apparate, Geräte, Maste, Gerüste, etc.; |
2.1.2 | Auto- und Turmdrehkräne sowie Fahrzeuge ohne behördlichem Kennzeichen, jedoch nicht PKW`s; |
2.1.3 | Camps (Büro-, Lager- und Wohnbaracken). |
2.2 | Eigentum des Montagepersonals der Versicherten: Kleidung und Gebrauchsgegenstände, mit Ausnahme von Geld, Schmuck und Wertsachen sowie Lebens- und Genussmitteln. |
2.3 | Fremde Sachen |
2.3.1 | die nicht
Ist der Auftraggeber Versicherungsnehmer oder Mitversicherter, so gelten seine bestehenden Anlagen und Baulichkeiten trotzdem als fremde Sachen. |
2.3.2 | Bestehende Maschinen bzw. Anlagenteile, an denen Reparaturen, Überholungen, Revisionen, Umbauten oder andere Änderungen durchgeführt werden, sind unter diesem Titel nicht versichert. |
2.4 | Fundamente, Erdarbeiten, Einmauerungen und andere kleinere Bauleistungen, soweit sie im Auftrag der Versicherten enthalten sind. |
2.5 | Reserveteile. |
2.6 | Lieferungen und Leistungen für Reparaturen, Überholungen, Revisionen, Umbauten oder andere Änderungen an bestehenden Maschinen bzw. Anlagenteilen. |
3. | Nicht versichert sind, unabhängig von der Versicherungssumme |
3.1 | Betriebsmittel aller Art wie Brennstoffe, Chemikalien, Filtermaterial, Gase, Flüssigkeiten, Granulate, Katalysatoren, Kontaktmassen, Kühlmittel, Reinigungsmittel, Schmiermittel, |
3.2 | Produktionsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, Kühl- und Lagergut, u.dgl.; |
3.3 | Verschleißteile aller Art wie Bereifungen, Schläuche, Beläge, Förderbänder, Bürsten, Riemen, Seile, Ketten u.dgl.; |
3.4 | Werkzeuge wie Bohrer, Fräser, Messer, Sägeblätter, Brechwerkzeuge u.dgl.; |
3.5 | radioaktive Isotope; |
3.6 | Akten, Zeichnungen, Programme, Daten und Datenträger aller Art, Filme, Röntgenaufnahmen; |
3.7 | Geld, Briefmarken und Wertpapiere; |
3.8 | schwimmende oder fliegende Objekte; |
3.9 | Fahrzeuge mit behördlichem Kennzeichen. |