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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.1 Definition Krankheit, Gebrechen und Allergie

Eine Krankheit ist ein anormaler (regelwidriger) Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf. • [Fußnote: OGH 7Ob103/15w mit Verweis auf Knappmann, aaO, AUB 2010 Z 3 Rn 5; Rüffer in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Auflage (2011), AUB 2010 Z 3 Rn 3; BGH IV ZR 216/07 = NJW-RR 2010, 39; ähnlich Grimm, Unfallversicherung AUB 2010 Z 3 Rn 2; Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Auflage (2014), J. Einschränkung der Leistungspflicht durch mitwirkende Ursachen Rn 5.

Ein Gebrechen ist ein dauernder abnormer Gesundheitszustand, der eine einwandfreie Ausübung der normalen Körperfunktionen nicht mehr zulässt, wobei die Vorschädigung dem Versicherten nicht bewusst sein muss. Die Beschwerden müssen sich auch noch gar nicht ausgewirkt oder bemerkbar gemacht haben. • [Fußnote: OGH 7Ob103/15w, 7 Ob 258/04y mwN = RIS-Justiz RS0119521.

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