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7.5 Die Auftragsverarbeitung nach der DSGVO
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet ein Dienstleister (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten weisungsabhängig im Auftrag des Verantwortlichen. Typische Fälle einer Auftragsverarbeitung, die auch in Versicherungsunternehmen häufig auftreten, sind externe Lohn- und Gehaltsabrechnungen, externe Buchhaltung, die Entsorgung von Datenträgern, der Versand von Newslettern oder etwa die Nutzung von Cloud-Diensten. Dabei entsteht ein Interessenkonflikt, da einerseits die betroffene Person nicht zugestimmt hat, dass Daten an einen Auftragsverarbeiter weitergegeben werden, andererseits der Verantwortliche durch die Weitergabe zur Verarbeitung teils Vorteile durch Outsourcing lukrieren kann. Bislang ist noch nicht endgültig geklärt, ob hierzu nun eine weitere Zustimmung der betroffenen Person erforderlich ist oder nicht. Als wahrscheinlicher gilt, dass keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden muss. Dies liegt auch durch die verstärkten Verpflichtungen der Auftragsverarbeiter nach der DSGVO nahe. Um letztlich das Risiko einer Datenschutzverletzung zu verhindern, bleibt nur die Möglichkeit offen, in einer Zustimmungserklärung auch die Weitergabe zur Auftragsverarbeitung zu integrieren.