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5.3.4 Die weiteren gesetzlichen Obliegenheiten
Anzeige der Wohnsitzänderung
Weitere gesetzliche Obliegenheiten sind beispielsweise die Obliegenheit des Versicherungsnehmers (§ 10 VersVG) oder des Hypothekargläubigers in der Feuer-Gebäude-Versicherung (§ 107a VersVG), ihren Wohnsitz bei Änderung desselben dem Versicherer mitzuteilen. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt dazu, dass der Versicherer mittels eingeschriebenen Briefs rechtswirksam geschäftliche Erklärungen dem Versicherungsnehmer übermitteln kann.