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Viola Pondorfer - Thomas Schumi | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Einleitung

Um Streitigkeiten aus Versicherungsangelegenheiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens gütlich beizulegen, hatte der Fachverbandsausschuss des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten • [Fußnote: Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist Rechtsträger der Schlichtungsstelle und für deren Organisation, das Verfahren und die personelle Besetzung sowie die fachliche Qualität ihrer Stellungnahmen und Empfehlungen verantwortlich. 2006 die Errichtung einer beschlossen. • [Fußnote: Vgl Satzung der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen von 16.12.2015, abrufbar unter www.wko.at/ihrversicherungsmakler (Stand 14.09.2018). Sachkundige aus der Versicherungspraxis bzw des Versicherungsrechts haben diesbezügliche (Handlungs-)Empfehlungen auszusprechen, welche teure und aufwändige Gerichtsverfahren ersparen sollen. • [Fußnote: Hellwagner/Wetzelberger, Die Haftpflichtversicherung im Lichte der Entscheidungen der Schlichtungskommission des Fachverbandes der Versicherungsmakler, in Gisch/Koban/Ratka (Hrsg), Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung und Manager-Rechtsschutz (2016) 33. Eine weitere Einrichtung zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsangelegenheiten bietet die „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“. Dabei handelt es sich um eine unabhängige, gemeinnützige, nicht auf Gewinn gerichtete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmen (Verbrauchergeschäfte) im Sinne des Umsetzungsgesetzes (AStG) zur Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie). • [Fußnote: Vgl Statuten des Vereins „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ von 27.04.2018 abrufbar unter www.verbraucherschlichtung.at (Stand 14.09.2018). Neben diesen können etwaige Beschwerden über Versicherungsvermittler auch beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) eingebracht werden. • [Fußnote: Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler (§ 365z1 GewO, RL 2002/92/EG), abrufbar unter www.bmdw.gv.at (Stand 14.09.2018).

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