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5.4.1 Strafrechtsschutzversicherung
Wird aufgrund einer (behaupteten) Pflichtverletzung ein Strafverfahren gegen das Organ eingeleitet, so besteht in der D&O-Versicherung idR auch Kostenschutz für die notwendige Strafverteidigung und für die Führung von straf- oder verwaltungsstrafgerichtlichen Verfahren. Nicht versichert sind dagegen Strafverfahren gegen das Unternehmen als juristische Person oder gegen sonstige Mitarbeiter eines Unternehmens, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind. Da die D&O-Versicherung nur Deckung für den Ersatz reiner Vermögensschäden gewährt, sind auch nur Kosten aus Strafverfahren wegen behaupteter Wirtschaftsstrafdelikte, nicht jedoch auch wegen strafbarer Personen- und Sachbeschädigung, die idR im Zusammenhang mit dem Betriebsstätten-, Produkt- und Umweltschadensrisiko stehen, gedeckt.