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Dokument-ID: 1026179
14.2.4 Erweiterte Leistungen im Totalschadenfall
Verschiedene Versicherer bieten über die dargestellte Totalschadenabrechnung hinausgehende Leistungen an. Manche Kaskoprodukte beinhalten zum Teil Klauseln für eine Neuwert- bzw Kaufpreisentschädigung anstelle des Ersatzes des Wiederbeschaffungswertes, wenn der Totalschaden etwa während der ersten sechs, zwölf oder gar 24 Monate ab Erstzulassung eintritt.