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Constantin Eschlböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.2.4 Erweiterte Leistungen im Totalschadenfall

Verschiedene Versicherer bieten über die dargestellte Totalschadenabrechnung hinausgehende Leistungen an. Manche Kaskoprodukte beinhalten zum Teil Klauseln für eine Neuwert- bzw Kaufpreisentschädigung anstelle des Ersatzes des Wiederbeschaffungswertes, wenn der Totalschaden etwa während der ersten sechs, zwölf oder gar 24 Monate ab Erstzulassung eintritt.

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