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Dokument-ID: 1027205
17.5 Exkurs: Bestimmungen zum Pauschalreiserecht betreffend die Reiseversicherungen
Das PRG • [Fußnote: Zur innerstaatlichen Umsetzung der zivilrechtlichen Vorgaben der neuen Pauschalreiserichtlinie EU 2015/2302 wurde ein eigenes Gesetz, das Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG), BGBl I Nr 50/2017, erlassen und ist mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten.] ist anzuwenden auf Pauschalreiseverträge und Verträge über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen, die zwischen Unternehmen und Reisenden geschlossen werden. Explizit ausgenommen vom Anwendungsbereich des PRG sind: