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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.6 Exkurs: Finanzierung durch LKF und PRIKRAF

Finanzierung der Spitäler

Auf Basis des Artikels 15a der österreichischen Bundesverfassung können Vereinbarungen (innerstaatliche Staatsverträge) abgeschlossen werden. Eine solche Vereinbarung gibt es auch zwischen Bund und allen Bundesländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Diese Verträge werden zeitlich befristet abgeschlossen und beinhalten auch wesentliche gemeinsame Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens innerhalb der Vertragsdauer. • [Fußnote: Hagenbichler, Das österreichische LKF-System, BMG, 1. Aufl 2010, 37.

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