© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
5.3.4 Gegenstand der Deckung
Vermögensschäden
Die D&O-Versicherung deckt „reine“ Vermögensschäden (finanzielle Schäden, finanzielle Verluste). Somit sind Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit des Menschen) oder Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen), oder Folgevermögensschäden, die sich von einem Personen- oder Sachschaden ableiten (zB Schmerzensgeldansprüche nach einem Personenschaden) nicht gedeckt. In vielen Bedingungswerken wird der Vermögensschadenbegriff erweitert, damit auf Fälle, in denen unklar ist, ob sich der Vermögensschaden von einem Personen- oder Sachschaden ableitet oder direkt kausal durch eine Pflichtverletzung herbeigeführt wird, Versicherungsschutz besteht.