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Neu Dokument-ID: 973562

Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.3 Gemeinsame Ein- bzw Ausschlüsse für beide Deckungsformen

Gemeinsame Einschlüsse

Der Versicherer ersetzt:

  • Den etwaigen Beitrag, den der Versicherungsnehmer zur großen Haverei nach gesetzmäßig oder international anerkannten Havereiregeln aufgemachter und von der zuständigen Dispacheprüfungsstelle anerkannten Dispache zu leisten hat, sofern durch Haverei-Maßregeln ein dem Versicherer zur Last fallender Schaden abgewendet werden sollte
  • Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei Eintritt des Versicherungsfalles und Kosten der Schadenfeststellung durch Dritte, soweit es sich um ersatzpflichtige Schäden handelt, nicht jedoch sonstige Aufwendungen und Kosten

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