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Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Gesetzliche Bestimmungen

Die Rechtsschutzversicherung ist eine passive Schadenversicherung und keine Sachversicherung. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0127808; OGH 22.04.2025, 7 Ob 15/25v. Sie schützt den Versicherungsnehmer gegen das Entstehen von Verbindlichkeiten (Passiva) und ist, mangels einer „versicherten Sache“, eine passive Schadenversicherung. • [Fußnote: OGH 8.10.2013, 3 Ob 136/13s. In der Sachversicherung werden – in Abgrenzung zur Personenversicherung – Sachen oder Inbegriffe von Sachen gegen Verlust, Beschädigung und Zerstörung abgesichert. Die Rechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Belastung des Vermögens des Versicherungsnehmers mit Rechtskosten und ist eine echte Schadenversicherung iSd §§ 49 bis 80 VersVG. • [Fußnote: OGH 27.02.2012, 7 Ob 215/11k.

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