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Dokument-ID: 864411
1.2 Haftpflicht aus einem geschäftlichen Betrieb
Umfang der Versicherung
Wenn die Versicherung für die Haftpflicht aus einem geschäftlichen Betrieb des Versicherungsnehmers genommen ist, so erstreckt sie sich gem § 151 Abs 1 VersVG auf die Haftpflicht der Vertreter des Versicherungsnehmers sowie auf die Haftpflicht solcher Personen, welche er zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs oder eines Teils des Betriebs angestellt hat. Die Versicherung gilt insoweit als für fremde Rechnung genommen.