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Walter Niederbichler - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.6 Haftpflichtversicherung

Gem § 137c Abs 1 und 2 GewO hat der Versicherungsmakler vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Pflichthaftpflichtversicherung iSd § 158 VersVG abzuschließen. Die aktuelle Deckungssumme zur Abdeckung aller aus der Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten entstehender Schäden beträgt EUR 1,25 Mio für jeden einzelnen Schadensfall und EUR 1,85 Mio für alle Schadensfälle eines Jahres. Die genannten Mindestversicherungssummen erhöhen oder vermindern sich entsprechend den technischen Regulierungsstandards gem Art 10 Abs 7 der Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb (ABl Nr L 26, 02.02.2016, S 19), in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/411 (ABl L 76, 19.03.2018, S 28).

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