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Neu Dokument-ID: 890556

Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.13 Haftungseinschränkung aufgrund anderweitig bestehender Versicherungen

Wenn der Versicherungsnehmer (Versicherte) anderweitig eine Versicherung abgeschlossen hat (Feuer, Haftpflicht, Kasko oder andere), geht diese Versicherung im Schadenfall voran.

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