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Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Höhe und Umfang der Versicherung

Die Versicherungssumme als Höchstleistung

Gem Art 5.1 AHVB stellt die Versicherungssumme die Höchstleistung des Versicherers für einen Versicherungsfall iSd Art 1.1 AHVB dar und zwar auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere schadenersatzpflichtige Personen erstreckt. Ist eine Pauschalversicherungssumme vereinbart, so gilt diese zusammen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.

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