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Neu Dokument-ID: 865823

Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Judikatur

RIS-Justiz RS0122860: Einbruchsdiebstahl „mit Werkzeugen oder schlossfremden und/oder widerrechtlich nachgemachten Schlüsseln“ ist bei funkbetriebenem Garagentor auch mittels „falschem“ Ultraschallöffner erfüllt. Die Begriffe „Werkzeug“ und „Schlüssel“ können nicht auf eine „gewisse Körperlichkeit“ eingeschränkt werden.

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