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4.3 Krankengeldversicherung
Die Krankengeldversicherung oder Verdienstausfallversicherung ist ebenfalls eine Summenversicherung, welche pro Tag bei einer krankheitsbedingten völligen Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag als Krankengeld zur Verfügung stellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankenbehandlung ambulant oder stationär erfolgt. Das Krankengeld kann als Einkommensersatz bzw zur Kompensation von Einkommensverlusten dienen, die Abdeckung zusätzlicher Ausgaben für die Heilung und zusätzliche Aufwendungen sowie Mehrkosten abfedern. Das vereinbarte Krankengeld wird nach Ablauf einer Karenzfrist ausbezahlt.