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Neu Dokument-ID: 865779

Herbert Laimböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Kurzbeschreibung

Die Leitungswasserschadenversicherung ersetzt Schäden, die an den versicherten Sachen (zB Gebäude, Wohnung) durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser entstehen, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen (zB Waschbecken, Heizkörpern, Zentralheizungsanlagen, Sprinkleranlagen, Solaranlagen, Klimaanlagen) austritt.

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