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Neu Dokument-ID: 890469

Herbert Laimböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1 Kurzbeschreibung

Versichert sind die am versicherten Glas durch Bruch entstandenen Schäden.

Die Glasbruchversicherung kommt als Einzelsparte hauptsächlich im betrieblichen und gewerblichen Bereich vor, weil sie in den meisten Haushaltsversicherungen bereits enthalten ist.

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