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Herbert Laimböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1 Kurzbeschreibung

Versichert sind die Gefahren, welche die Maschine im Entstehen oder beim Aufstellen bedrohen. Daher beginnt der zeitliche Geltungsbereich vor der Maschinenversicherung, welche die betriebsfertig aufgestellte Maschine zum Gegenstand hat. Häufig ist daher der Hersteller oder das Montageunternehmen Versicherungsnehmer und nicht der Eigentümer oder Betreiber der Maschine.

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