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Ulrike Braumüller - Roland Koppler | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Lebensversicherung als betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Die betriebliche Altersvorsorge bildet die so genannte zweite Säule der Pensionsvorsorge. Darunter werden alle Formen der Vorsorge verstanden, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene für das Alter und die Berufsunfähigkeit/Invalidität trifft. • [Fußnote: Primär richten sich die gesetzlich – vornehmlich im BPG und EStG – geregelten betrieblichen Altersvorsorgemodelle an Arbeitnehmer mit Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit gem § 25 EStG. In besonderen Konstellationen (s.u.) können aber auch geschäftsführende Gesellschafter und Arbeitgeber mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit einbezogen werden.

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