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Dokument-ID: 1026253
12.9.3 Merkantile Wertminderung
Zur Bemessung der merkantilen Wertminderung ist die Veränderung des gemeinen Werts iSd § 1332 ABGB heranzuziehen, da der Anspruch unabhängig von einem tatsächlich durchgeführten Fahrzeugverkauf nach erfolgter Reparatur des Unfallschadens gegeben sein kann. Während es in Deutschland rund 30 verschiedene Berechnungsformeln gibt, die vom Gericht regionalen unterschiedlich angewendet werden, ist die Judikatur in Österreich restriktiver.