© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 973774
4 OGH zur „Gefahr des täglichen Lebens“
Der versicherungsrechtliche Begriff der „Gefahr des täglichen Lebens“ wird nach ständiger Rechtsprechung so ausgelegt, dass davon jene Gefahren, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss, umfasst sind (RIS-Justiz RS0081099).