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2.1.5 Organisation der Sozialversicherung
Die Aufgaben der Sozialversicherungsträger werden nicht von staatlichen Verwaltungsbehörden wahrgenommen, sondern von eigenen Institutionen nach dem Modell der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung der verschiedenen Sozialversicherungsträger, die hinsichtlich der Zuordnung der Versichertengruppen an die jeweilige Beschäftigungssituation der versicherten Personengruppen oder an regionale Gesichtspunkte anknüpft, wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger koordiniert. Im Zuge der Sozialversicherungsreform wurden ab 1. Jänner 2020 neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert. Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) und Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter/Beamtenversicherungsanstalt (BVA) wurde zur Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zusammengefasst. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) wurde zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Daneben gibt es noch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsversicherungsanstalt (PVA).