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2.2 Prinzipien der privaten Unfallversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Hier knüpft die Versicherung an einen bestimmten gesetzlich geregelten Tatbestand an – idR die Erwerbstätigkeit – und endet häufig auch mit Wegfall dieses Tatbestandes, sie besteht auch für Schüler und Studenten, sowie während der Ausübung bestimmter Tätigkeiten, wie zB der Mitgliedschaft beim Roten Kreuz, der freiwilligen Feuerwehr. Pflichtversicherung heißt aber auch, dass die Zugehörigkeit zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, idR die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), verpflichtend ist und nicht frei gewählt werden kann.