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Dokument-ID: 1027267
6.2 Quotenvorrecht
Das Quotenvorrecht spricht die Problematik des beschränkten Deckungsfonds an. Beim Übergang des Schadenersatzanspruches auf den Sozialversicherungsträger nach § 332 ASVG kann der Ersatzpflichtige gegenüber dem Legalzessionar das Mitverschulden des Geschädigten geltend machen.