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FORUM Media (red) - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.1 Rechtliche Grundlagen

Die Kfz-Kaskoversicherung (italienisch: il casco = der Helm) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer mit dem Ziel, das in der Polizze definierte Fahrzeug gegen Beschädigungen oder Verlust – eingeschränkt auf die Verursachung durch definierte Schadenereignisse – zu versichern. Sinn der Kaskoversicherung ist es also, dass der Versicherungsnehmer die Aufwendungen für die Reparatur des beschädigten Fahrzeuges oder im Totalschadenfall den Fahrzeugwert ersetzt erhält. Die Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, durch die das Interesse des Eigentümers des versicherten Fahrzeuges versichert ist. • [Fußnote: OGH 16.03.2016, 7 Ob 22/16k, ZFR 2016/221 = VersR 2016, 1595 = ARD 6531/13/2017 = ZVR 2017/44 (Danzl, tabellarische Übersicht) = Huber, NZV 2017, 257 (Rechtsprechungsübersicht) = Ertl, ecolex 2017, 1132 (Rechtsprechungsübersicht) = VR 2018, 54; OGH 19.03.1997, 7 Ob 68/97v; OGH 22.11.1995, 7 Ob 19/95.

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