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8.3 Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen (RSS)
Die Arbeitsweise der RSS ergibt sich aus der vom Fachverbandsausschuss des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten beschlossenen Satzung und Verfahrensordnung. Die Satzung regelt grundsätzlich die Zuständigkeit, die Organe und deren Zusammensetzung und die Verfahrensordnung beinhaltet Regelungen über die Prüfung der Zulässigkeit und Zuständigkeit, den Gang des Verfahrens, die Beschlusserfordernisse bei der Beratung, sowie die schriftliche Ausfertigung der Beratungsergebnisse, den Kostenersatz, die Zustellung bzw Veröffentlichung der Beratungsergebnisse der Schlichtungskommission, die Akteneinsicht sowie Art, Ort und Zeitraum der Aktenaufbewahrung. • [Fußnote: Hellwagner/Wetzelberger in Gisch/Koban/Ratka, Schlichtungskommission des Fachverbandes 33; RSS, Satzung der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen.] Die Schlichtungsstelle besitzt keine Rechtspersönlichkeit und wird nach außen vom Fachverbandsobmann vertreten. • [Fußnote: RSS, Satzung der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen (Dezember 2019), 3.6.1.] Der Fachverband ist das höchste Organ. • [Fußnote: RSS, Satzung der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen (Dezember 2019), 3.5.1. ] Der Fachverband ist Rechtsträger der Schlichtungsstelle und für deren Organisation, das Verfahren und die personelle Besetzung sowie die fachliche Qualität ihrer Stellungnahmen und Empfehlungen verantwortlich. • [Fußnote: RSS, Satzung, 1.8.]