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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.7 Schmerzengeld

Viele Versicherer bieten als Baustein die Vergütung eines sofortigen, einmaligen und pauschalierten Betrages in Form von Schmerzengeld an. Für im Vorhinein definierte Verletzungen werden feste Prozentsätze der versicherten Schmerzengeldsumme vergütet. Dieses vertraglich vereinbarte Schmerzengeld wird als Einmalleistung ausbezahlt und gedacht ist das Schmerzengeld als finanzieller Trost für den immateriellen Schaden. Voraussetzung ist in der Regel ein länger dauernder stationärer Aufenthalt. Auch für Knochenbrüche, Frakturen, Fissuren, etc vergüten manche Anbieter eine pauschale Geldleistung (sogenannte Knochenbruchpauschale). Vorteil ist, dass es sich um Sofortleistungen handelt bei im Vorhinein bestimmten Verletzungen bzw Krankenhausaufenthalten.

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