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Neu Dokument-ID: 678497

Thomas Spiegel - Albert Scherzer - Karin Zahiragic - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.6 Schock- und Trauerschäden

Schockschaden

Unter einem Schockschaden versteht man jene psychischen Beeinträchtigungen, die ein Dritter – durch das Miterleben eines Unfallgeschehens oder durch die Konfrontation mit dem Unfallgeschehen erleidet (Harrer in Schwimann, ABGB³ § 1325 Rz 1).

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