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Neu Dokument-ID: 890546

Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.11 Selbstbehalt

Der Versicherungsnehmer hat in jedem Schadenfall (während der Montage, des Probebetriebes bzw der Maintenance-Haftung) den im Versicherungsvertrag als Selbstbehalt angegebenen Betrag zu tragen.

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